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AGB FÜR ENTSENDUNGEN Liebe Interessentin, lieber Interessent! Wir haben versucht, unsere allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingungen (AGB) so kurz und unkompliziert zu formulieren, dass sie für alle lesbar und verständlich sind. Sollte dennoch eine Unklarheit bestehen, stehen wir gern für Rückfragen zur Verfügung. 1.Vertragspartner. Der gemeinnützige Verein Grenzenlos – Interkultureller Austausch, 1090 Wien, Latschkagasse 1/4, ZVR 623818795, im Folgenden kurz „Grenzenlos“, ist Vertragspartner des oder der TeilnehmerIn. Grenzenlos vermittelt Aufenthaltsprogramme im Ausland, die interkulturelles Lernen und interkulturellen Austausch ermöglichen. Die ausländischen Programmpartner, die diese Auslandsprogramme veranstalten, sind Grenzenlos bekannt und werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt. Grenzenlos steht für ihre Seriosität ein. 2.TeilnehmerIn ist jede Person, die nach Anmeldung von Grenzenlos ein schriftliches Confirmation Pack per Email (auf Wunsch postalisch) erhalten hat, welches die Teilnahme am gewünschten Programm bestätigt und fixiert. 3.Teilnahmebedingungen. Die Teilnahme ist an ein vom Programm abhängiges Mindestalter und in manchen Fällen auch an ein Höchstalter gebunden, welches in der Programmbeschreibung (in den Prospekten) angegeben wird, ebenso wie allfällige zusätzliche Voraussetzungen. Grenzenlos kann sich vorbehalten, im eigenen Interesse des/der TeilnehmerIn von der Teilnahme abzuraten oder die Teilnahme abzulehnen, wenn die Eignung für das gewählte Programm in Zweifel steht. 4.Selbstverantwortung. Von dem/der TeilnehmerIn wird erwartet, an den Programmen konstruktiv teilzunehmen. Alle TeilnehmerInnen sind verpflichtet, sich den Gesetzen und Sitten des Landes entsprechend korrekt zu verhalten. Um die TeilnehmerInnen dabei zu unterstützen, bietet Grenzenlos Vorbereitungsseminare an; die Teilnahme daran ist freiwillig, außer es ist in der Programmbeschreibung anders angegeben. 5.Schriftlichkeit. Als „schriftlich“ gelten eingeschriebene Postsendungen sowie Faxe und E-Mails, wenn deren Empfänger den Erhalt explizit oder implizit bestätigt hat. Anmeldung und Vermittlung 6.Die Anmeldung bedarf der Schriftform. Hiezu zählt insbesondere das auf der für das jeweilige Programm gültigen Webpage befindliche Online-Anmeldeformular. Geht diese Anmeldung bei Grenzenlos ein, wird sie als verbindlich betrachtet. TeilnehmerInnen unter 18 müssen zusammen mit mindestens einem Erziehungsberechtigten die von Grenzenlos ausgegebene Jugendschutz-Vereinbarung unterzeichnen, ohne die ihre Anmeldung nicht gültig ist. 7.Bestätigung. Nach Eingang der Anmeldung sendet Grenzenlos dem/der AnmelderIn zunächst ein Registration Pack; es beinhaltet eine Programmvereinbarung (sie entspricht einem Buchungsschein mit allen wesentlichen Angaben zum Programm) und weitere Dokumente, soweit für die jeweilige Programmteilnahme relevant. Um das Zustandekommen der Teilnahme zu bestätigen und endgültig zu fixieren, zahlt dern/die AnmelderIn die Anmeldegebühr ein (eine in Prospekten und Registration Pack definierte Anzahlung der Programmgebühr). – Sollten für den gewünschten Zeitraum und das gewünschte Programm keine Plätze mehr verfügbar sein, wird der/die AnmelderIn davon informiert; ein Registration Pack kann dann nicht ausgestellt werden. Grenzenlos wird versuchen, gleichwertige Alternativen vorzuschlagen. 8.Vermittlung: Sofort nach Eingang der Anmeldegebühr setzt sich Grenzenlos mit seinem Programmpartner im Ausland in Verbindung, um das Zustandekommen der Programmteilnahme den Wünschen des/der TeilnehmerIn gemäß zu sichern. Nach Bestätigung des Programmpartners wird dem/der TeilnehmerIn ein Confirmation Pack übermittelt; es enthält eine Teilnahmebestätigung (Reisebestätigung) nebst allen relevanten Reiseinformationen, Kontakten und weiteren Informationen über den Programmpartner, sachdienlichen Empfehlungen und Hinweisen auf das Angebot weiterer vorbereitender Maßnahmen (z.B. die Abhaltung eines Vorbereitungsseminars durch Grenzenlos). Das Confirmation Pack wirkt vertragsbegründend, sofern nicht ein vorher ein eigener Teilnahmevertrag zur Unterzeichnung zugesandt wurde. – Zusätzliche Detailinformationen, etwa über die Örtlichkeit, können dem/der TeilnehmerIn auch nach Übermittlung des Confirmation Pack zugestellt werden. 9.Informationspflicht: über dem/der Teilnehmenden bekannte Gebrechen oder andere zu berücksichtigende Beeinträchtigungen der eigenen Betätigungsmöglichkeiten muss Grenzenlos bei der Anmeldung informiert werden. Andernfalls ist Grenzenlos nicht verantwortlich für die Teilnahmemöglichkeit, auch wenn unter den falschen Voraussetzungen ein Confirmation Pack ausgestellt wurde. 10.Zahlungsbedingungen: Die Anzahlung wird samt Kontoinformatioen im Registration Pack definiert; vor ihrer Entrichtung besteht kein Anspruch auf weitere Leistungen. Über die Restrate sendet Grenzenlos frühestens mit dem Confirmation Pack eine Rechnung; die Fälligkeit ist darin ausgewiesen (im Normalfall zwei Monate vor Ausreise). Grenzenlos bietet in vielen Fällen an, die Überweiseung ins Ausland zu übernehmen; in einigen Fällen sind Teilzahlungen im Ausland zu leisten. Über diese Modalitäten werden die TeilnehmerInnen bereits im Registration Pack informiert. 11.Dokumente: Nur, wo dies ausdrücklich verlangt wird, sind weitere Dokumente in vereinbarter Frist vorzulegen, um die Programmdurchführung zu ermöglichen – sonst kann Grenzenlos keine Veranwortung für einen pünktlichen Programmbeginn übernehmen. Im Regelfall bezieht sich dies lediglich auf Programme, in denen eine Versicherung automatisch includiert ist, in denen Grenzenlos den Visaprozess unterstützen kann oder in denen die Teilnahme an nachzuweisende Qualifikationen gebunden ist. 12.Preisänderungen: es gelten die Preise, die in der Programmvereinbarung im Registration Pack angeführt sind. Sie sind ident mit den aktuell gültigen Prospekten, soweit keine Sonderregelungen getroffen worden sind. - In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis angepasst werden muss. Preisänderungen können sich insbesondere ergeben aus neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben, Wechselkursänderungen oder staatlich verfügten Preisänderungen (z. B. Umsatzsteuer). Solche Erhöhungen dürfen zudem grundsätzlich zehn Prozent des ursprünglichen Programmpreises nicht überschreiten. Sollte eine Preiserhöhung um mehr als zehn Prozent erforderlich sein, erhält der Reiseteilnehmer das Recht, binnen 14 Tagen ab Anzeige der Erhöhung schriftlich vom Vertrag zurückzutreten und erhält seinen bezahlten Programmpreis unverzüglich zurückerstattet. 13.Leistungen. Die Leistungen ergeben sich aus den Angaben der Programmvereinbarung im Registration Pack bzw. aus einem separaten Vertrag, sofern ein solcher mit dem Registration Pack zugestellt wird. Sie entsprechen in jedem Fall den Angaben im zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Prospekt und können darüber hinaus gehen. 14.Eigenverantwortliche Reiseorganisation: Flug- und Versicherungsbuchung, Impfungen, Visum, Einreisebestimmungen: der/die TeilnehmerIn ist für die Erledigung dieser Aufgaben selbst verantwortlich, sofern nicht Anderes schriftlich vereinbart ist. Grenzenlos unterstützt den/die TeilnehmerIn durch Ratschläge, soweit dies möglich ist. In medizinischer Hinsicht gilt die Empfehlung einer vorherigen Durchuntersuchung, der Einholung sachdienlicher Tipps von Ärzten und Apothekern. 15.Bescheinigungen. JedeR TeilnehmerIn hat nach Rückkehr das Recht auf eine Teilnahmebestätigung, so er diese anfordert. Gewährleistungen, Haftungen, Rücktritt etc. 16.Haftung Grenzenlos. Die Haftung von Grenzenlos auf Ersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Teilnahmepreises beschränkt, soweit der Schaden des/der TeilnehmerIn weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Beim Besuch von Veranstaltungen in Bildungseinrichtungen (z.B. Sprachkurse) wird kein Ausgleich für gesetzliche Feiertage erstattet. – Grenzenlos haftet desweiteren nicht für Versäumnisse des/der TeilnehmerIn vor oder während des Programms. Es kann auch keine Haftung für höhere Gewalt, unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse übernommen werden. 17.Fremdleistungen: Grenzenlos oder die Partnerorganisation haften nicht für Mängel oder Schäden, die im Zusammenhang mit Fremdleistungen aufgetreten sind (z.B. durch von der Partnerorganisation vermittelte, aber nicht durchgeführte Ausflüge, außer, sie sind fixer und vor der Abreise bekannter Programmbestandteil). Insbesondere haftet Grenzenlos nicht für Schäden durch Transportleistungen Dritter. 18.Haftung TeilnehmerIn. Schäden durch TeilnehmerInnen sind prinzipiell von diesen selbst zu decken; wir empfehlen die Aufnahme einer Haftpflichtversicherung. 19.Rücktrittsbestimmungen: Tritt einE TeilnehmerIn von der Programmteilnahme zurück, bedarf dies jedenfalls der Schriftform. Sofern nicht in einem eigenen Teilnahmevertrag anders angeführt, gilt: a) Rücktritt bis 3 Monate (90 Tage) vor Ausreise: € 30,- b) Rücktritt bis 2 Monate (60 Tage) vor Ausreise: € 150,- c) Rücktritt bis 1 Monat (30 Tage) vor Ausreise: € 450,- (bzw. volle Programmgebühr, falls diese insgesamt niedriger ist) d) Rücktritt ab 29 Tage vor Ausreise: volle Programmgebühr Wir empfehlen die Aufnahme einer Reiserücktrittskostenversicherung. Im Falle zwingender Gründe, die dem/der TeilnehmerIn die Programmteilnahme unzumutbar oder unmöglich macht, wird sich Grenzenlos jedoch um die weitestmögliche Kulanz bemühen. 20.Rücktritt nach Reiseantritt: Bei Rücktritt des Teilnehmers nach Reiseantritt kann eine Kostenerstattung nur nach Maßgabe verbindlicher gesetzlicher Bestimmungen erfolgen. 21.Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückerstattet, sofern in diesen AGB nicht anders vorgesehen, bzw. sofern nicht eine anderslautende schriftliche Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und Grenzenlos vorliegt, und sofern der/die TeilnehmerIn nicht von Grenzenlos oder dem Programmpartner an der Inanspruchnahme gehindert wurde. Regeln für Änderungen oder Beanstandungen 22.Änderungen: Relevante Informationen und Änderungen betreffend den Teilnehmer oder den Programmablauf bzw. die Leistungen müssen schriftlich mitgeteilt und von der jeweils anderen Seite gutgeheißen werden. 23.Visa: Wird die Erteilung eines Visums durch die zuständige Botschaft abgelehnt, ohne dass ein dahingehendes Zutun des Teilnehmers vorliegt und ohne dass Komplikationen zu erwarten gewesen wären, und ist von einer Verschiebung des Reiseantritts keine Abhilfe zu erwarten, tut Grenzenlos sein Möglichstes, dem/der TeilnehmerIn die Programmgebühren zu erlassen. Es muss allerdings ein schriftlicher Nachweis der zuständigen Konsularstelle über die Verweigerung des Visums vorliegen. 24.Destinationswechsel: Sollte nach Anmeldung für die vereinbarte Zielregion eine Reisewarnung durch das österreichische Außenministerium erlassen werden, hat der Teilnehmer Anspruch, zu gleichen Programmgebühren ein alternatives Programm angeboten zu bekommen. Sollte Grenzenlos ein solches Angebot nicht möglich sein, erhält der Teilnehmer seine bisherigen Zahlungen an Grenzenlos zurückerstattet, sofern er die Reise noch nicht angetreten hat. Nach Reiseantritt hat der Teilnehmer in diesem Fall Anspruch auf Rücktritt von dem Vertrag, wobei ihm die bisher noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen zurückerstattet werden. 25.Beanstandungen: Grundsätzlich gilt: Sollten während des Aufenthalts Probleme auftreten, die vom Teilnehmer als gravierend empfunden werden, ist das Grenzenlos-Büro umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Wird die Teilnahme aufgrund eines Mangels so erheblich beeinträchtigt, dass die Zumutbarkeit der weiteren Teilnahme in Frage steht, kann der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Refundierungsansprüche aufgrund allfälliger Mängel oder ausbleibender Leistungen sind davon abhängig, dass (a) der Mangel dem Pflichtenbereich von Grenzenlos oder seinem Programmpartner zuzurechnen ist und (b) Grenzenlos umgehend schriftlich davon in Kenntnis gesetzt, jedoch keine Abhilfe geleistet wurde. 26.Absage: Sollte Grenzenlos zurücktreten müssen, weil sich herausstellt, dass das vereinbarte Programm nicht stattfinden kann, werden sämtliche geleistete Zahlungen sowie belegte, für den Reiseantritt unvermeidliche Kosten des Teilnehmers erstattet. 27.Ausschluss: Grenzenlos oder die Partnerorganisation kann einen Teilnehmer ausschließen, wenn er sich trotz Ermahnung weiterhin gesetz- oder sittenwidrig verhält, wenn er den Programmablauf offensichtlich bewusst stört oder essenzielle, in beiderseitigem Einvernehmen getroffene Vereinbarungen wiederholt nicht einhält. 28.Verkürzung: Sollte der/die ProgrammteilnehmerIn rechtzeitig ankündigen, die vereinbarte Teilnahmedauer verkürzen zu wollen, wird Grenzenlos sich bemühen, einen aliquoten Kostennachlass zu bewirken. 29.Verlängerung: Sollte der/die ProgrammteilnehmerIn rechtzeitig ankündigen, die vereinbarte Teilnahmedauer verlängern zu wollen, wird Grenzenlos sich bemühen, dahingehend auf den Programmpartner einzuwirken; die Mehrkosten sind von dem/der ProgrammteilnehmerIn zu tragen. Weitere Bestimmungen 30.Datenschutz: Die Daten des/der TeilnehmerIn werden lediglich intern verwendet und mit dem Programmpartner geteilt, der diskreten Umgang mit den Daten gewährleistet. Die Weitergabe von Informationen an Dritte, auch Angehörige, ist nur zulässig, wenn der/die TeilnehmerIn dazu seine/ihre schriftliche Einwilligung erteilt hat. 31.Text- und Bildverwendung: Der/die Teilnehmerin erklärt sich bereit, Grenzenlos zugesandte Fotos und Texte zur freien Verwendung zu überlassen (um über die Programme zu informieren). Eine zentral platzierte Abbildung des/der TeilnehmerIn und die volle Erwöhnung seines/ihres Namens in publiziertem Material bedarf jedoch seiner/ihrer schriftlichen Einwilligung. 32.Abtretungsverbot: Eine Abtretung von Ansprüchen des/der TeilnehmerIn gegen Grenzenlos aus dem Vertragsverhältnis ist ausgeschlossen. 33.Geltendes Recht: Auf das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmer und Grenzenlos findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Gerichtsstand ist Wien. 34.Geltung der AGB: Diese AGB gelten für alle TeilnehmerInnen, denen sie im Registration Pack zugesendet wurden. Neben diesen AGB’s können weitere schriftliche Vereinbarungen bestehen; sofern der Teilnehmer ihnen zustimmt, sind sie als Vertragsbestandteil anzusehen und als Sonderregelung über die AGB zu stellen. Gültig für Anmeldungen ab 1.8.2009
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